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Kostenträger und Hilfeplanverfahren

Kostenträger für Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR), wenn keine ausreichenden Eigenmittel vorhanden sind.

Zu Beginn der ambulanten Betreuungsarbeit wird entsprechend der Bedarfsermittlung für den Gesamtplan des LVR gemeinsam mit den Klient*innen der Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Der zeitliche Umfang und die Form der ambulanten Hilfen richten sich nach dem persönlichen Betreuungsbedarf der Klient*innen.

Ausgehend von einer fachlich fundierten Auseinandersetzung mit den Ressourcen und Störungen der zu betreuenden Personen werden entsprechend dem individuellen Hilfeplanverfahren des LVR nachstehend genannte Themenbereiche untersucht und nach Antragsgenehmigung erarbeitet:

- alltägliche Lebensführung,
- individuelle Basisversorgung,
- Ausübung einer angemessenen Tätigkeit,
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
- Förderung der psychischen und kognitiven Kompetenz,
- Steigerung der Kommunikationsfähigkeit,
- Gesundheitsförderung und –erhaltung.

Bei der Beantragung der Eingliederungshilfe werden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse geprüft. Hiervon hängt ab, ob der LVR als Kostenträger die Kosten vollumfänglich übernimmt, oder ein Eigenanteil gezahlt werden muss.